Stand: August 2026. Nula Schlüsseldienst & Sicherheitstechnik, Inhaber Atilla Özgün, Otto-Suhr-Allee 106c, 10585 Berlin.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Schlüsseldienst Nula und seinen Kunden über Schlüsseldienst-, Sicherheitstechnik- und damit verbundene Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angaben auf unserer Website, insbesondere Preisangaben, sind eine unverbindliche Aufforderung zur Auftragserteilung.
(2) Der Vertrag kommt durch telefonische, schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und die Ausführung der Arbeiten vor Ort zustande. Bei Notdiensteinsätzen gilt die telefonische Beauftragung als bindend; wir nennen dabei vor der Anfahrt den zu erwartenden Preisrahmen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung genannten beziehungsweise vor Ort mitgeteilten Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern sind alle angegebenen Preise Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Das gilt auch für die auf unserer Website veröffentlichten Festpreise für Türöffnungen und die Anfahrtspauschale. Zuschläge für Nacht, Wochenende oder Feiertage werden über die dort genannten Tarife hinaus nicht erhoben.
(3) Das gilt auch gegenüber gewerblichen Auftraggebern: Die veröffentlichten Preise sind dieselben. Auf der Rechnung weisen wir die Umsatzsteuer gesondert aus, damit sie als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
(4) Material, Ersatzteile und besondere Aufwendungen werden zusätzlich berechnet und vor der Ausführung angekündigt.
(5) Die Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Zahlung ist bar oder per Karte möglich.
§ 4 Anfahrt und Kostenvoranschlag
Eine Anfahrtspauschale wird gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Vor Beginn kostenpflichtiger Arbeiten wird der Kunde über den voraussichtlichen Preis informiert; bei absehbarem Mehraufwand erfolgt eine vorherige Rücksprache. Der Kunde entscheidet dann, ob die Arbeiten fortgesetzt werden.
§ 5 Leistungserbringung
Die Arbeiten werden fachgerecht und nach dem Stand der Technik ausgeführt. Türöffnungen erfolgen, soweit möglich, beschädigungsfrei; eine Garantie hierfür kann je nach Schlosstyp und Zustand nicht in jedem Fall gegeben werden. Lässt sich eine Beschädigung technisch nicht vermeiden, weisen wir vorher darauf hin.
Angaben zu Eintreffzeiten sind Richtwerte und keine zugesicherten Termine, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Berechtigungsnachweis bei Türöffnungen
(1) Vor einer Türöffnung ist nachzuweisen, dass der Auftraggeber zum Betreten der Räume berechtigt ist. Geeignet sind insbesondere ein amtlicher Lichtbildausweis mit passender Anschrift, ein Mietvertrag oder die Bestätigung einer erkennbar berechtigten Person.
(2) Kann die Berechtigung nicht nachgewiesen werden, sind wir berechtigt, die Leistung abzulehnen. Bereits entstandene Anfahrtkosten bleiben in diesem Fall geschuldet.
(3) Der Berechtigungsnachweis wird im Auftragsschein dokumentiert.
§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle zugänglich ist und die für die Ausführung nötigen Auskünfte erteilt werden.
(2) Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden – etwa weil bei unserem Eintreffen niemand angetroffen wird –, können wir die Anfahrt berechnen.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für eingebaute Materialien und Ersatzteile gilt zusätzlich die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers. Mängel sind uns nach Feststellung mitzuteilen; wir erhalten Gelegenheit zur Nacherfüllung.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Teile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen sowie im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Bei dringenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, um die der Kunde ausdrücklich gebeten hat, besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 11 BGB kein Widerrufsrecht.
Die vollständige Belehrung mit Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.